Mit der Steuerermäßigung des § 35c Einkommensteuergesetz werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Damit der Steuerpflichtige beim Finanzamt den Fördernachweis erbringen kann, haben Fachunternehmen eine Bescheinigung über ihre Tätigkeit auszustellen.
Für diese Bescheinigungen stellt das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit den Ländern Muster bereit, die mit sogenannten BMF-Schreiben veröffentlicht werden. Fachunternehmer müssen zwingend das amtliche vorgeschriebene Muster nutzen. Dieses wurde jetzt aktualisiert und mit dem BMF-Schreiben vom 6. Februar 2024 veröffentlicht. Die Musterbescheinigung ist auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen auch als Word-Dokument abrufbar.
Für energetische Maßnahmen des Jahres 2024 wurden die Musterbescheinigungen unter anderem um Angaben zu Umfeldmaßnahmen ergänzt. Für die Bescheinigung von energetischen Maßnahmen des Jahres 2024 sind daher die mit dem BMF-Schreiben vom 6. Februar 2024 ergänzten Muster zu nutzen.
Das BMF-Schreiben vom 6. Februar 2024 enthält ebenfalls Ausführungen zur Gültigkeit von Bescheinigungen, die auf älteren Mustern aufbauen. Das aktuelle BMF-Schreiben ist eine Ergänzung des BMF-Schreibens vom 26. Januar 2023.
Das BMF-Schreiben vom 6. Februar 2024 sowie eine ausfüllbare Version der Muster-Bescheinigung stehen auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (externer Link) zum Download bereit.