Nach einem langen und zähen Verhandlungsmarathon scheint es geschafft. Am Mittwoch wurde ein Koalitionsvertrag, ausgehandelt zwischen CDU, CSU und SPD und 177 Seiten stark, präsentiert. „Mit Licht und Schatten lässt sich der Koalitionsvertrag bewerten, wobei aus unserer Sicht das Licht überwiegt“, fasst Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, seine Bewertung des Vertragsinhalts zusammen.
In dem Koalitionsvertrag findet sich ein klares Bekenntnis zum Meisterbrief. „Wir werden den Meisterbrief erhalten und verteidigen. Wir werden prüfen, wie wir ihn für einzelne Berufsbilder EU-konform einführen können“, wird im Koalitionsvertrag ausgeführt. Das freut das Handwerk natürlich ebenso wie die angestrebte Einführung des Meisterbonus. Hier wollen die Koalitionäre „bei bestandener Meisterprüfung die angefallenen Gebühren ganz oder teilweise erstatten“. Das klingt erfreulich und ist ein wichtiger Schritt hin zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung.
Ein weiterer Lichtblick fürs Handwerk ist die geplante Wohnraumoffensive. „Wir wollen erreichen, dass 1,5 Millionen Wohnungen und Eigenheime frei finanziert und öffentlich gefördert gebaut werden“, lautet das erklärte Ziel der Koalitionäre. Die mit dieser Offensive unter anderem verbundenen Investitionsanreize sowie die Investitionen in den Bereich Verkehr sieht das Baugewerbe positiv. Felix Pakleppa führt dazu aus: “Im Kapitel Bauen werden richtige Investitionsanreize gesetzt: Dazu zählen die Wohnraumoffensive, die Einführung eines Baukindergeldes, die Fortführung der Förderung der energetischen Gebäudesanierung (inklusive einer steuerlichen Förderung derselben), die Einführung steuerlicher Anreize im frei finanzierten Wohnungsbau sowie der Erhalt der Investitionslinie Verkehr bei rund 14 Mrd. Euro jährlich.“ Auf der anderen Seite sieht Pakleppa aber mit der Verschärfung der Mietpreisbremse und der Absenkung der Modernisierungsumlage die Bemühungen um höhere private Investitionen konterkariert.
Die in den letzten Tagen heiß diskutierte „sachgrundlose Befristung“ bei Arbeitsverträgen, findet sich im Koalitionsvertrag nunmehr als komplizierte Kompromisslösung wieder, die die Möglichkeiten befristeter Beschäftigungen einschränken soll. Sachgrundlose Befristungen werden daher nur noch unter bestimmten, engen Voraussetzungen zugelassen. Kettenverträge, sprich eine Befristung nach der nächsten, sind den Koalitionären ebenfalls ein Dorn im Auge. Ihnen wird ebenfalls der Kampf angesagt. „Wir wollen nicht länger unendlich lange Ketten von befristeten Arbeitsverhältnissen hinnehmen“, heißt es dazu in dem Koalitionsvertrag.
Weniger attraktiv dürften für Arbeitgeber auch die Mehrkosten sein, die ab 1.1.2019 auf sie zukommen werden. So wollen die Koalitionäre ab diesem Zeitpunkt die Parität bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung wiederherstellen, das heißt der Beitrag wird wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten finanziert. Ein kleines Licht bringt hingegen die Verständigung auf eine Reduzierung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozent. Generell sollen nach dem Willen der Koalitionäre die Sozialabgaben bei unter 40 Prozent stabilisiert werden, wobei der Beitragssatz zur Rentenversicherung bis zum Jahr 2025 nicht über 20 Prozent steigen und dies bei Bedarf auch mit Steuermitteln gesichert werden soll. Der von vielen Steuerzahlern erwartete Abbau des Solidaritätszuschlags wird allerdings erst ab dem Jahr 2021 starten.
Für Interessierte steht der Koalitionsvertrag auf den Webseiten von CDU und SPD zum Download bereit: www.cdu.de / www.spd.de
Bleibt abzuwarten, ob die GroKo eine Fortsetzung unter dem ausgehandelten Vertragsinhalt findet, denn das letzte Wort über den Koalitionsvertrag haben nun mehr als 460.000 SPD-Mitglieder.