Europa blickt derzeit täglich nach London. Alle Zeichen stehen auf Brexit. Doch wie genau und zu welchem Stichtag Großbritannien letztendlich den Europäischen Binnenmarkt verlassen wird, weiß niemand. Weder London noch Brüssel zeigen Entscheidungsfreude. Der Grund ist einfach: An einem ungeregelten Austritt besteht beiderseits kein Interesse, denn niemand will an dem dann folgenden Chaos schuld sein. Es bleibt also abzuwarten, ob Großbritannien bereits den Europäischen Binnenmarkt in wenigen Tagen, am 12. April, mit einem „No-Deal“ oder nach einer Übergangsphase in geregelter Form verlassen wird. Egal wie, einst steht fest: EU-Bürger und Unternehmen müssen sich so oder so auf Veränderungen einstellen, denn zum Ausscheidungszeitpunkt wird Großbritannien „Drittland“ und ist nicht mehr Mitglied der Europäischen Union.
Unternehmen, die mit Großbritannien in wirtschaftlicher Beziehung stehen, dürften sich bereits auf die verschiedenen Szenarien gut vorbereitet haben. Dies betrifft auch solche deutsche Betriebe, die in der britischen Rechtsform eine „private company limited by shares“ (Ltd.) firmierten. Laut Angaben der Bundesregierung sollen davon hierzulande schätzungsweise 8.000 bis 10.000 Betriebe betroffen sein. Hier hat der deutsche Gesetzgeber für eine Übergangszeit eine vereinfachte Möglichkeit eines geordneten Wechsels in eine andere Rechtsform geschaffen. Das Gesetz trat am 1. Januar 2019 in Kraft.
Die Welt ist ein Dorf – das gilt vor allem beim Datenverkehr und betrifft nicht nur den Warenkauf über britische Online-Shops, sondern vor dem Hintergrund der DSGVO vor allem auch den Bezug von beispielsweise cloud-basierten Services britischer Anbieter. Letzteres ist bei einem „harten“ Brexit nicht zu unterschätzen. Betroffene Unternehmen sollten sich für diesen Fall datenschutzrechtlich absichern.
Für Unternehmen hat der deutsche Industrie- und Handelskammertag eine interaktive Brexit-Checkliste erstellt, die schnell Schwachstellen in der Vorbereitung erkennen lässt. Zur Checkliste geht’s hier: https://www.ihk.de/brexitcheck
Die Bundesregierung hat ebenfalls einen Frage-/Antwort-Katalog zu den Brexit-Folgen auf ihrer Website veröffentlicht, die laufend aktualisiert wird. Hier finden sich auch Antworten auf Fragen von Reisenden wie: Brauche ich ein Visum? Reicht mein Personalausweis zur Ein- und Ausreise aus? Welche Kosten entstehen bei Nutzung des Handys? Welche Fahrzeugpapiere muss ich mitführen? Darf ich Lebensmittel mitnehmen? Zum Frage-/Antwort-Katalog geht’s hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/europa/gewappnet-fuer-alle-faelle-vorbereitungen-der-bundesregierung-auf-den-brexit-1569928