Das zum 1. Januar 2018 von der Großen Koalition in Berlin rückwirkend eingeführte Baukindergeld hat zum Ziel Wohneigentum für Familien mit Kindern staatlich zu fördern. Das Baukindergeld lässt sich der Staat etwas kosten. So stellt er für den Anspruchszeitraum 2018 bis 2020 Haushaltsmittel von insgesamt 9,9 Milliarden Euro bereit. Da die staatlichen Zuschüsse sowohl in Neubauten als auch Bestandsbauten fließen, dürfte mittelbar auch der eine oder andere Bauhandwerker Nutznießer dieser Fördermaßnahme sein oder werden. Allerdings kann sich aktuell fast kein Bauhandwerker über zu wenig Arbeit beklagen, sodass diese staatliche Subventionsmaßnahme von vielen auch kritisch beäugt wird.
Die Bundesregierung hat sich auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Mai 2019 zum aktuellen Stand beim Baukindergeld geäußert. Die aufgezeigte Daten- und Faktenlage kann durchaus als erste Zwischenbilanz dieser wohnungspolitischen Maßnahme gesehen werden.
Zum Stichtag 31. März 2019 wurden fast 169 Millionen Euro bewilligt. Durchschnittlich 1,77 Kinder leben in den geförderten Haushalten und das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen eines mit Baukindergeld geförderten Haushalts liegt durchschnittlich bei 38.770 Euro. Hatten bislang noch die Anträge für Bestandsbauten mit 84 Prozent die Nase vorne, könnte sich die Zahlen künftig noch etwas zugunsten von Neubauten entwickeln. So verweist die Bundesregierung darauf, dass ein Antrag auf Baukindergeld erst nach Einzug in die Wohnimmobilie gestellt werden könne und daher im Jahr 2019 mit einem Anstieg der Anträge für Neubauvorhaben gerechnet werde. Dann würden vermehrt diejenigen Familien einen Antrag auf Baukindergeld stellen, denen ab dem 1. Januar 2018 eine Baugenehmigung erteilt worden sei. Die meisten Anträge stellten übrigens Familien aus Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen.
Der jährliche Zuschuss beträgt beim Baukindergeld pro Familie 1.200 Euro je Kind und wird zehn Jahre lang gezahlt. Eine Familie mit einem Kind wird über zehn Jahre mit 12.000 Euro, mit zwei Kindern mit 24.000 Euro, mit drei Kindern mit 36.000 Euro und so weiter gefördert. Die Förderung richtet sich an Familien, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 ihren Kaufvertrag unterzeichnet bzw. die Baugenehmigung erhalten haben.