Die Bundesbank hat den Basiszinssatz zum 1. Juli 2025 um ein Prozent auf 1,27 Prozent gesenkt. Der Basiszinssatz wird zweimal jährlich, jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli durch die Bundesbank bekanntgemacht. Als Bezugsgröße für die Berechnung des Basiszinssatzes dient der Zinssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank (EZB).
Für Gewerbetreibende hat der Basiszinssatz eine nicht unerhebliche Bedeutung, denn er ist die Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen. Unter Berücksichtigung des Basiszinssatzes ergeben sich ab 1. Juli 2025 die folgenden Verzugszinssätze nach §288 BGB:
Seit 1. Juli 2025 beträgt der Verzugszinssatz
bei Verbrauchergeschäften 6,27% und bei Handelsgeschäften 10,27%.
Der aktuelle Basiszinssatz kann jeweils unter www.basiszinssatz.de abgerufen werden.
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