
Künftig müssen Unternehmen, die Aufträge des Bundes ausführen, ihren Beschäftigten tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren. Dies ist im neuen Tariftreuegesetz geregelt, das der Bundestag Ende Februar beschlossen hat. Der Bundesrat hat am 27. März 2026 seine Zustimmung erteilt und damit den Weg für das erste Bundes-Tariftreuegesetz (BTTG) freigemacht.
Der Bund darf künftig Aufträge nur noch an Firmen vergeben, die Tarifverträge einhalten oder ihren Beschäftigten ähnlich gute Bedingungen bieten. Damit soll sichergestellt werden, dass es im Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Bund fair zugeht. Wettbewerbsverzerrungen, die vor allem durch Lohndumping zu Lasten tarifgebundener Unternehmen entstehen, sollen verhindert werden.
Das Gesetz betrifft auf Bundesebene Bau- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 50.000 Euro. Für Aufträge, die unmittelbar der zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder den Nachrichtendiensten dienen, gelten die Vorgaben erst ab 100.000 Euro. Lieferverträge sowie alle Aufträge der Bundeswehr bleiben zudem außen vor.
Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) wird voraussichtlich im Laufe des April 2026 in Kraft treten.

