Es ist fünf Jahre her, dass die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) angepasst wurde. Jetzt ist es wieder so weit. Ab 1. Juli 2025 werden die Dienstleistungen, die von Steuerberaterkanzleien erbracht werden, teurer. Die neuen Gebühren sollen den in den letzten Jahren gestiegenen Personal- und Sachkosten Rechnung tragen. Es gibt kaum einen Maler- oder Stuckateurbetrieb, die nicht steuerberatende Leistungen in Anspruch nehmen, sodass sich die höheren Steuerberaterhonorare sogleich als steigende Kosten bei den meisten Handwerksbetrieben bemerkbar machen dürften.
Nach Angaben des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) umfassen die nun erfolgten Anpassungen im Wesentlichen eine Erhöhung der Wertgebühren um linear sechs Prozent. Hiervon erfasst sind beispielsweise die Erstellung der Buchführung, Aufstellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) oder die Anfertigung von Einkommensteuererklärungen.
Die Betragsrahmengebühr für die Lohnbuchhaltung wird sich laut DStV um circa neun Prozent erhöhen.
Bei der Zeitgebühr wird sich nach Angaben des DStV der Berechnungsmodus ändern. Das heißt künftig wird nicht mehr im Halbstundentakt, sondern im Viertelstundentakt abgerechnet. Die Höchstgebühr wird von bisher 150 Euro auf 164 Euro angehoben. Damit steigt der mittlere Gebührensatz von bisher 105 auf künftig 115 Euro und wird sich damit um circa neun Prozent erhöhen. Die Teilnahme an Prüfungen oder die Prüfung eines Steuerbescheids werden beispielsweise nach Zeit abgerechnet.
Auch das Tages- und Abwesenheitsgeld für Geschäftsreisen von Steuerberatern wird angepasst. Zugleich werden auch neue Gebührentatbestände wurden in die StBVV aufgenommen. Dies gilt etwa für die Mitteilung zu Kassensystemen (§23 StBVV). So müssen Betriebe, die elektronische Kassen nutzen, diese ab 2025 dem Finanzamt mitteilen. Schon vorhandene Kassen müssen bis 31.7.2025 nachgemeldet werden. Dies betrifft auch elektronische Kassensysteme, die in Maler-Fachmärkten betrieben werden. Malerblog.net berichtete darüber in dem Artikel „TSE-Kassen ab 2025 ans Finanzamt elektronisch melden“
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begrüßt zwar die nach eigener Aussage „leichte Erhöhung“, erklärt aber zugleich, sich für eine stärkere Anpassung stark gemacht zu haben. Für Maler- und Stuckateurbetriebe bedeutet die Gebührenanpassung der Steuerberaterkanzleien von rund sechs bis neun Prozent eine weitere nicht unerhebliche Kostensteigerung, die bei der eigenen Preisgestaltung Berücksichtigung finden sollte.