Nach einem kurzen Break gibt es seit April 2023 für das Maler- und Lackiererhandwerk wieder einen Branchenmindestlohn, der zum 1. April 2024 um 50 Cent für ungelernte Arbeiter auf 13,00 Euro (Mindestlohn 1) und für Gesellen und Gleichgestellte auf 15,00 Euro (Mindestlohn 2) steigt. Der Branchenmindestlohn ist in Ost und West gleich.
Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärte Mindestlohn gilt für alle Betriebe der Branche, auch für solche, die nicht tarifgebunden sind. Der Branchenmindestlohn stellt daher eine Lohnuntergrenze dar, die als Minimum an alle Maler und Lackierer, die in Deutschland arbeiten, zu zahlen ist, und zwar unabhängig davon, ob der Betrieb seinen Sitz im In- oder Ausland hat oder es sich um eine Leih- oder Zeitarbeitsfirma handelt.
Die Zahlung der Mindestlöhne wird staatlich kontrolliert. Diese Kontrollaufgabe übernimmt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls.