Aktuell: Krankschreibung per Telefon wieder möglich

Befristet vom 19. Oktober 2020 bis vorerst 31. Dezember 2020 können Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Diesen Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Gesundheitswesen am heutigen Donnerstag.  

Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssten sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung könne telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden, gab der G-BA bekannt.

Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung war bereits zu Beginn der Corona-Pandemie von Anfang März bis Ende Mai 2020 gegeben und hatte zur Entlastung der Arztpraxen beigetragen. Vor dem Hintergrund derzeit bundesweit ansteigender Covid-19-Infektionszahlen und der bevorstehenden Erkältungs- und Grippesaison wurde die Sonderreglung zur Krankschreibung per Telefon erneut beschlossen.

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