Werden Wareneingangskontrollen auf Baustellen vernachlässigt, kann dies unangenehme Konsequenzen für den Bauhandwerker haben. Dies zeigt eindrucksvoll ein Urteil des OLG Karlsruhe vom 19. Juli 2016 (Az.: 12 U 31/16). Ein Bau- und Dachdeckerbetrieb hatte bei seinem Baustofflieferanten entsprechend des Leistungsverzeichnisses Wärmedämmplatten des Typs „TEKURAT“ geordert. Der … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Urteil: Prüfpflicht und Mängelrüge beim Kauf von Baustoffen