Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag anhand der Anzahl der Betriebsstätten, der Mitarbeiterzahl und der Firmenkraftfahrzeuge ermittelt. Ein Kraftfahrzeug pro Betriebsstätte ist beitragsfrei. Im Übrigen richtet sich die Beitragshöhe nach der durchschnittlichen Anzahl der im vorangegangenen Kalenderjahr sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Darunter fallen Voll- und … [Weiterlesen...] ÜberRundfunkbeitrag jetzt checken: Änderungen bis 31. März mitteilen


