Erstmals in der bundesdeutschen Geschichte werden Arbeitgeber zur Auszahlung einer staatlichen Sozialleistung herangezogen. Jeder Unternehmer ist verpflichtet, eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro mit der ersten, nach dem 31. August 2022 vorzunehmenden regelmäßigen Lohnabrechnung an seine Beschäftigten als steuerpflichtigen Lohnzuschuss auszuzahlen, wenn bei diesen … [Weiterlesen...] ÜberJetzt kommt Licht ins Dunkel: FAQs zur Energiepreispauschale