
Der Bundesrechnungshof prüft regelmäßig die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes und benennt Fälle, in denen der Bund mit seinen Haushaltsmitteln besser wirtschaften sollte. In seinen Bemerkungen 2025 empfiehlt er, die Steuerermäßigungen auf Handwerkerleistungen abzuschaffen.
Aus Sicht des Bundesrechnungshofs verfehlt die milliardenschwere Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ihre Ziele deutlich. Es werde mit dieser Maßnahme weder Handwerk und Mittelstand gestärkt, noch trage sie dazu bei, Schwarzarbeit zu reduzieren. Letzteres werde auch durch vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) selbst beauftragte Untersuchungen bestätigt. Die Mitnahmeeffekte seien hingegen erheblich. Auch von Defiziten im Gesetzesvollzug ist die Rede.
Im Jahr 2024 nahmen nach Angaben des Bundesrechnungshofs 12 Millionen Steuerpflichtige die Steuerermäßigung in Anspruch. Beim Staat führte dies zu Mindereinnahmen von 2,4 Milliarden Euro.
Bei dem einzelnen Steuerpflichtigen ist das Einsparpotenzial wesentlich überschaubarer. So kann ein Steuerpflichtiger, der die entsprechende Handwerkerleistung im Haushalt in Anspruch nimmt, seine Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten ermäßigen (§ 35a Abs. 3 EStG). Allerdings ist die Steuerermäßigung auf einen Höchstbetrag von 1200 Euro begrenzt.
Der Bundesrechnungshof bekräftigt seine Empfehlung, die Steuerermäßigung endlich abzuschaffen und fordert vom Bundesfinanzministerium die dafür notwendigen Schritte einzuleiten.
Gegenwind erhält der Bundesrechnungshof von Handwerksverbänden. Für Thomas Keindorf, Präsident der Handwerkskammer Halle, ist die Steuerermäßigung ein „Investitionsbonus für Verbraucher“. Er sagt: „Wir wissen nicht, wie viele der Aufträge ohne diese Regelung nicht zustande kommen und schwarz vergeben werden würden.“ Im Übrigen verweist der Handwerkskammer-Präsident darauf, dass bei den Betrieben für die Erledigung der Aufträge Steuern und Abgaben anfielen, die der Mindereinnahmen durch die kritisierte Steuerermäßigung gegenübergestellt werden müssten. „Wenn in Zeiten schwächelnder Wirtschaft die Haushalte durch Abschaffung dieser Regelung zusätzlich belastet werden, wird das Handwerk die Zeche zahlen müssen. Diese zusätzliche Belastung lehnen wir ab“, sagt Keindorf.
Das vollständige Prüfungsergebnis des Bundesrechnungshofs zum Thema kann hier abgerufen werden (externer Link):
Nummer 22: Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen – unwirksame Subvention endlich abschaffen

