Am 28. Juli 2025 wurde die 12. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk (MalerArbbV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 1. August 2025 in Kraft, so dass es ab diesem Zeitpunkt einen neuen Maler-Mindestlohn gibt.
Der Mindestlohn gilt bundeseinheitlich und beträgt für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) im Maler- und Lackiererhandwerk 15,55 Euro (brutto/Stunde) ab dem 1. August 2025 und 16,13 Euro (brutto/Stunde) ab dem 1. Juli 2026.
Auf diese Werte hatten sich im Frühjahr die Tarifparteien im Maler- und Lackiererhandwerk geeinigt und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragt, diese als neue Branchen-Mindestlöhne für zwingend anwendbar zu erklären.
Die neue Lohnuntergrenze gilt verbindlich für alle in Deutschland beschäftigten Maler- und Lackierergesellen einschließlich der nach Deutschland entsandten Beschäftigten von Arbeitgebern der Branche mit Sitz im Ausland.
Mit Ablauf des 30. Juni 2027 tritt die Verordnung außer Kraft.
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann hier abgerufen werden (externer Link): https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/179/VO.html
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