Was die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) im privaten Bereich ist, wird künftig für alle wirtschaftlich Tätigen die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) sein. Zum 1. November 2024 soll die Vergabe der W-IdNr. im Sinne des §139c der Abgabenordnung (AO) an alle wirtschaftlich Tätigen starten. Wie einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums weiter zu entnehmen ist, wird die initiale Vergabe und die Mitteilung an die wirtschaftlich Tätigen in mehreren Stufen erfolgen und voraussichtlich erst 2026 abgeschlossen sein.
Die W-IdNr. stellt ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren dar. Richtlinien zur Vergabe, zur Form der Wirtschaftsidentifikationsnummer, zur Unterrichtung der wirtschaftlich Tätigen und zu den Löschfristen finden sich in dem jüngst vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Referentenentwurf zur Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung (WldV). Das Wichtigste in Kürze:
Aufbau der Wirtschafts-Identifikationsnummer
Das Bundeszentralamt für Steuern ist für die Vergabe der W-IdNr. zuständig. Die W-IdNr. wiederum setzt sich aus dem Kürzel „DE“ und neun Ziffern zusammen. Wer jetzt denkt „Upps, das kenn ich doch“, hat gut aufgepasst. Der Aufbau der W-IdNr. ist gleich gestaltet wie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) nach dem Umsatzsteuergesetz.
Kein Antrag erforderlich – Papierlose Mitteilung der Zuteilung
Wirtschaftlich Tätige, denen bis zum 30. September 2024 bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt wurde, wird das Bundeszentralamt für Steuern diese künftig als W-IdNr. zuteilen. Dies wird im Wege der öffentlichen Bekanntmachung im Bundessteuerblatt Teil 1 erfolgen. Kleinunternehmen und andere wirtschaftlich Tätige, die bis zu diesem Zeitpunkt noch über keine USt-IdNr. verfügen, müssen ebenfalls keinen Antrag auf Erteilung einer W-IdNr. stellen. Ist für sie ein Benutzerkonto auf der ELSTER-Plattform eingerichtet, erhalten sie bzw. ihr Bevollmächtigter (bspw. der Steuerberater) eine W-IdNr. elektronisch mitgeteilt. Alle übrigen wirtschaftlich Tätigen erhalten eine Zuteilung, sobald die rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Verwendung als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer
Die W-IdNr. dient im Übrigen künftig zugleich auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer und wird im Register über Unternehmensbasisdaten gespeichert. Da es in Deutschland über 100 Register mit Unternehmensbezug gibt, soll die Wirtschaftsnummer für eine bessere Vernetzung und damit leichtere Datenpflege sorgen. Dies gewährleistet einen besseren Datenaustausch in der Verwaltung, sprich zwischen den Behörden und erspart den Unternehmen Mehrfachmeldungen von Stammdaten (sog. Once-Only-Prinzip). Mehr zur bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer erfahren Sie auf Malerblog.net in dem Artikel „Bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer für Unternehmen kommt“. (<- Zum Lesen hier klicken)
Malerblog.net wird den Fortgang der Verordnung verfolgen und seine Leser auf dem Laufenden halten.