In seiner Sitzung vom 5. Juli 2024 hat der Bundesrat dem Postrechtsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Damit kann das Gesetz ausgefertigt und verkündet werden.
Kern der Reform ist vor allem die Verlängerung der Postlaufzeiten. Da Briefe auch künftig an sechs Wochentagen zugestellt werden, ist es nach der Gesetzesbegründung erforderlich, die Brieflaufzeiten um einen Tag zu verlängern. Konkret heißt das: Bisher mussten Briefe mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent am zweiten Werktag nach dem Absenden beim Empfänger ankommen, künftig muss dies erst am dritten Werktag der Fall sein. Spätestens am vierten Werktag sollen 99 Prozent der Briefe zugestellt sein.
Zugleich wird bei Warensendungen, aufgrund der steigenden Bedeutung des Online-Handels, der Markt für weitere Anbieter geöffnet. Für schwere Pakete wird es eine Kennzeichnungspflicht geben, das heißt Pakete mit einem Gewicht von über 10 kg sind mit einem Hinweis auf das erhöhte, Pakete mit einem Gewicht von über 20 kg mit einem Hinweis auf das hohe Gewicht zu versehen. Übersteigt das Gewicht eines Paketes 20 kg, ist es durch zwei Personen oder mit Hilfe eines geeigneten technischen Hilfsmittels zuzustellen.
Quelle: Pressemitteilung Bundesrat vom 5.7.2024